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G Baumaterial-Konformitätsbescheinigung kennzeichnen

International anerkannt und akkreditiert;
G Markieren Sie die Konformitäts- und Zertifizierungsdienste für Baustoffe

G Baumaterial-Konformitätsbescheinigung kennzeichnen

Bekanntlich ist die CE-Kennzeichnung ein Kennzeichnungssystem, das an den Produkten angebracht ist, um nachzuweisen, dass die Produkte, die unter die von der Europäischen Union in 1985 herausgegebenen Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen, die Anforderungen dieser Richtlinien erfüllen. Die CE-Kennzeichnung der Produkte liegt in der Verantwortung des Produktherstellers oder seines Bevollmächtigten oder der benannten Stelle für Produkte mit Mehrfachrisiko. In diesem Zusammenhang sind einige Baumaterialien auch vom CE-Kennzeichnungssystem erfasst, und in diesem Rahmen können Unternehmen, die Baumaterialien herstellen, nach eigenem Ermessen die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte für risikofreie Produkte oder die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte nach der Konformitätsbewertung durch die benannte Stelle für die riskanten Produkte vornehmen.

Es werden jedoch auch Baumaterialien hergestellt, die nicht unter das CE-Kennzeichnungssystem fallen. Das G-Zeichen ist ein obligatorisches Zeichen für das Inverkehrbringen dieser Baustoffe. Das G-Zeichen wird verwendet, indem es direkt auf dem Baumaterial oder auf einem Etikett angebracht wird, das auf dem Material angebracht ist, oder indem das Material auf der Verpackung oder in den Geschäftsunterlagen des Materials angebracht wird.

Was bringen gesetzliche Regelungen?

Vom Ministerium für öffentliche Arbeiten und Siedlungen wurde die Verordnung über die Kriterien für Baumaterialien in 2009 veröffentlicht. Der Zweck dieser Verordnung besteht darin,

  • Ermittlung der Eigenschaften der Baustoffe, die durch Anbringen des G-Zeichens in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Ermittlung der Kriterien, anhand derer festgestellt werden kann, ob die Baustoffe, die gemäß den nationalen und EU-Vorschriften in Verkehr gebracht werden, für die beabsichtigte Verwendung in Gebäuden geeignet sind.

Der Geltungsbereich dieser Regelung wird wie folgt festgelegt:

  • Vorschriften und Bestimmungen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die Produkte, die zur dauerhaften Verwendung im Bauwesen und bei anderen Bauarbeiten in Verkehr gebracht werden, für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind.
  • Regeln und Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten ohne Verpflichtung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung

Die Verordnung über die Kriterien für Baustoffe wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Vorbereitung und Umsetzung der technischen Vorschriften für Produkte erlassen. Dieses Gesetz legt die Grundsätze für das Inverkehrbringen von Produkten, die Konformitätsbewertung, die Marktüberwachung und die Mitteilungen in Bezug auf diese Tätigkeiten fest.

Nach den Bestimmungen der Verordnung gelten die mit dem G-Zeichen versehenen Materialien als sichere Produkte und dürfen in Verkehr gebracht werden. Wenn das Baumaterial nicht mit einem G-Zeichen versehen ist, entsteht ein Unsicherheitsverdacht. Wenn ein Baustoff nicht für den dauerhaften Gebrauch bei Bauarbeiten in Verkehr gebracht wird, müssen die relevanten Informationen eindeutig mit dem Produkt verbunden sein.

In der Verordnung werden Baustoffe, die der G-Kennzeichnung unterliegen, wie folgt definiert:

  • Dauerhaft verwendete Produkte für Bau- und andere Bauarbeiten
  • Produkte, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen

Hunderte von Baumaterialien sind in dieser Beschreibung enthalten. Die bekanntesten sind Transportbeton-, Bewehrungs- und Betonstahlstangen.

Was sind die Standards TS EN 206-1 und TS 13515?

TS EN 206 Beton - Teil 1: Merkmal, Leistung, Herstellung und Konformitätsstandard ist ein Standard, der in Regionen mit unterschiedlichen klimatischen und geografischen Bedingungen, unterschiedlichen Schutzniveaus und unter dem Einfluss unterschiedlicher lokaler Erfahrungen anzuwenden ist. Die in der Norm beschriebenen konkreten Klassen sind so ausgelegt, dass sie diese unterschiedlichen Bedingungen abdecken.

Die Norm TS EN 206 gilt für vor Ort gegossene oder vorgefertigte Konstruktionen sowie für Beton, der in Bauelementen von Gebäuden verwendet wird. Der Beton kann bauseits oder als Transportbeton hergestellt werden. Die Norm umfasst Bestandteile von Beton, Frisch- und Festbetoneigenschaften und deren Validierung, Einschränkungen für Betonzusammensetzungsverhältnisse, Betoneigenschaften, Bedingungen für die Lieferung von Frischbeton, Herstellungskontrollverfahren sowie Konformitätskriterien und Konformitätsbewertungsgrundsätze.

Der TS 13515-Standard ist ein ergänzender Standard zur Implementierung des TS EN 206-Standards. Daher wird der TS EN 206-Standard nur in Verbindung mit dem TS 13515-Standard verwendet.

Wie wende ich das G-Zeichen an?

Oben beschrieben Die Baumaterialien, die der Verordnung über die Kriterien für Baumaterialien (kurz G-Mark-Verordnung) unterliegen, werden seit Juli des verbindlichen Inkrafttretens von 2010 vom Ministerium für öffentliche Arbeiten und Siedlung unter Marktüberwachung und Aufsicht gehalten. Aus diesem Grund können die Baustoffe nicht ohne G-Zeichen in Verkehr gebracht werden. Andernfalls werden die Erzeugerunternehmen zunächst vom Ministerium verwarnt und es wird eine Frist zur Erlangung des Zertifikats gesetzt. Wenn das Zertifikat nicht innerhalb der Frist eingeht, werden sowohl die Firma bestraft als auch das Produkt eingestellt.

Ohne das G-Zeichen ist es heute nicht möglich, Beton auf den Markt zu bringen. In dieser Hinsicht war das einzige verbindliche Dokument in Beton die G-Konformitätsbescheinigung. Beton unterliegt der G-Konformitätsbescheinigung im Rahmen der Norm TS EN 206-1.

Der zehnte Artikel dieser Verordnung mit dem Titel G-Zeichen beschreibt die Anwendung. Dementsprechend muss die Konformität der in Verkehr zu bringenden Baustoffe bestätigt werden, indem das in den Entscheidungen der Kommission der Europäischen Union vorgesehene Konformitätsbestätigungssystem mit dem G-Zeichen versehen und in Verkehr gebracht wird.

Um dies zu erreichen, muss der Hersteller die folgenden Dokumente im Anhang der Verordnung aufbewahren:

  • G Note (das Format der Note ist in Anhang 1 (A) angegeben).
  • G Konformitätserklärung (in diesem Dokument behandelte Punkte sind in Anhang 1 (B) beschrieben).
  • G Konformitätserklärung (Angelegenheiten, die in die Erklärung aufzunehmen sind, sind in Anhang 1 (C) beschrieben).

Für die Anbringung des G-Zeichens an den Produkten gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Anbringung und Verwendung des CE-Konformitätszeichens am Produkt.

Das G-Zeichen ist wie folgt an den Produkten angebracht:

  • Auf dem Baustoff
  • Etikett auf Baumaterial
  • Verpackung von Baustoffen
  • Kommerzielle Dokumentation von Baustoffen

Neben dem G-Zeichen sind auch die Leistungswerte zusammengestellt, die die Eigenschaften des Baustoffs in Abhängigkeit von den technischen Spezifikationen des Produkts beschreiben.

Wenn das Konformitätsprüfungssystem, dem Baumaterialien unterliegen, in den Entscheidungen der Kommission der Europäischen Union nicht vorgesehen ist, haben die bestehenden nationalen Normen Vorrang.

In Anhang-1 (D) der Verordnung werden die Konformitätskontrollmethoden erläutert. Diese Methoden sind wie folgt:

  • Erstprüfung des Baustoffs
  • Prüfung der im Werk erhaltenen Muster nach dem zuvor festgelegten Prüfprogramm
  • Kontrolle anhand der im Werk, auf dem Markt oder auf der Baustelle erhaltenen Muster
  • Testmuster, ausgewählt aus einer auslieferungsfertigen oder gelieferten Produktgruppe
  • Werkseigene Produktionskontrolle
  • Erstinspektion des Werkes und werkseigene Produktionskontrolle durch die Konformitätsbewertungsstelle
  • Kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Kontrolle der werkseigenen Produktionskontrolle durch die Konformitätsbewertungsstelle

Vorteile der Verwendung von G-Zeichen für Hersteller

Davon profitieren wie beim CE-Kennzeichnungssystem auch Unternehmen, die Baustoffe im G-Kennzeichnungssystem herstellen. Das heißt

  • Es gibt keine Sanktionen für die Einführung von Baustoffen auf dem heimischen Markt
  • Die Übereinstimmung von Baustoffen mit internationalen Standards und grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit wird sichergestellt
  • Verbessert die Zuverlässigkeit der Baustoffe für den Benutzer
  • Dies reduziert die Anzahl der Schadensfälle und Haftungsfälle
  • Die Produktionskosten sinken, die Produktivität steigt
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigt, der Marktanteil wächst
  • Für das Unternehmen ist es einfacher, behördliche Genehmigungen und Genehmigungsunterlagen zu erhalten

unsere Organisation TÜRCERT Technical Control and Certification Inc.Ist bereit, bei Zweifeln bei der Anwendung des G-Zeichen-Konformitätszertifikats und der Konformitätserklärung behilflich zu sein.

 

 



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