Zertifikat E

E-Mark - E-Zertifikat

TÜRCERT-Zertifizierung
E-Zertifikat E-Zeichen nach ECE-Norm

E-Zertifikat - E-Zeichen-Zertifizierung

Nach den Richtlinien der Europäischen Union oder den Vorschriften der Europäischen Wirtschaftskommission müssen Unternehmen, die Kraftfahrzeugsysteme, -teile, -komponenten und selbständige technische Komponenten in den europäischen Markt einführen möchten, ein E-Zeichen oder ein E-Zeichen-Zertifikat erhalten. Es ist obligatorisch, ein e-Mark-Zertifikat von ihnen zu erhalten. Der Erhalt des E-Mark-Zertifikats ist optional. Auf diese Weise haben Unternehmen bewiesen, dass ihre Produkte die grundlegenden Anforderungen an Verkehrssicherheit und Umweltschutz erfüllen.

Kurz gesagt bedeutet eine E-Mark- oder E-Mark-Zertifizierung die Einhaltung europäischer Standards für diese Produkte, und diese Produkte müssen über eine E-Mark- oder E-Mark-Zertifizierung verfügen, um in europäischen Ländern legal vermarktet werden zu können.

Um ein E-Zertifikat zu erhalten, muss festgelegt werden, nach welcher Norm das zu zertifizierende Kraftfahrzeugsystem, die zu zertifizierenden Teile, Komponenten und die zu zertifizierenden technischen Einzelkomponenten einzubeziehen sind. Zu diesem Zweck werden die Produkte in einem akkreditierten Labor getestet. Wenn bei diesen Tests festgestellt wird, dass das Produkt die in der Norm festgelegten Bedingungen erfüllt, wird ein E-Zertifikat ausgestellt und das Recht, diese Produkte mit einem E-Zeichen zu versehen, wird gewährt. Die Zahlen in diesen Markierungen beziehen sich auf die Herkunft des Produkts. Die Standards, auf denen das E-Zertifikat basiert, werden ständig erneuert.

Die Produktgruppen, für die das E-Zertifikat beantragt wird, sind: Anhänger, Lampen, Scheinwerfer, Bremssysteme, Sicherheitsgurte, Fahrzeugschlösser, Fahrzeugsitze, Kindersicherheitsgurte und -sitze, Reflektoren, Nebelscheinwerfer, Kopfstützen, Aufprallschutzsysteme und Aufpralltests vorne und hinten.

In unserem Land hat das Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie die Typgenehmigungsverordnung (661 / 2009 / AT) für die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten erlassen. Diese Verordnung wurde erlassen, um die Verpflichtung zur Einhaltung der Straßenstruktur und der Verkehrssicherheit bei der Herstellung und Verwendung von Kraftfahrzeugen sowie zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt zu erfüllen. Zu diesem Zweck regelt es die Anforderungen an die Typgenehmigung für die Sicherheit von Teilen, Komponenten, Systemen und selbständigen technischen Geräten, die für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger hergestellt werden.

Unser Labor liefert immer schnelle, qualitativ hochwertige, zuverlässige, präzise und genaue Ergebnisse bei Tests, die mit erfahrenem und geschultem Personal und unter Verwendung moderner, leistungsfähiger technologischer Testgeräte durchgeführt werden. Auch von unserer Organisation E-Zertifikatsdienste werden bereitgestellt.

Kurz gesagt, es gibt zwei verschiedene Systeme zur Zertifizierung von Kraftfahrzeugen und Ausrüstungen sowie technischen Komponenten, die in europäischen Ländern eingesetzt werden:

  • E-Mark-Zertifizierung (EU-Zertifizierung)

Es ist ein obligatorisches Sicherheitszertifikat, das auf Kraftfahrzeuge, Systeme, Teile und technische Komponenten der Mitgliedsländer gemäß den Produktrichtlinien der Europäischen Union angewendet werden muss. Die Prüforganisation muss eine technische Serviceorganisation eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein. Das e-Mark-Zertifikat wird vom staatlichen Verkehrssektor dieses Landes reguliert. Jedes Land der Europäischen Union hat eine eigene e-Mark-Zertifikatsnummer. Zum Beispiel e1 Deutschland, e2 Frankreich, e3 Italien, e4 Niederlande und e5 Schweden.

  • E-Mark-Zertifizierung (Zertifizierung der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen)

Es handelt sich um ein Sicherheitszertifikat, das optional für Kraftfahrzeuge, Systeme, Teile und technische Komponenten gemäß den Bestimmungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa gilt. Es ist also nicht zwingend erforderlich. Länder der Europäischen Union sowie andere europäische und außereuropäische Länder können diese Zertifizierung anwenden. Jedes Mitgliedsland hat eine eigene E-Mark-Zertifikatsnummer. Zum Beispiel, E1 Deutschland, Frankreich E2, E3 Italien, die Türkei E37, wie Japan und E43 E47 Südafrika.